Fischereiverein Mindelheim e.V.

Fisch des Jahres 2012 - das Neunauge (Lampetra planeri Bloch)

Sein Aussehen ähnelt dem Aal. Das Neunauge wird bis zu 50 cm lang, lebt seit rd. 500 Millionen Jahren auf der Erde und ist damit stammesgeschichtlich das älteste Wirbeltier der Erdgeschichte. Der Name wird von den 7 Kiemenöffnungen, 1 Nasenloch und 1 Auge abgeleitet.

Das Neunauge ist ein "Rundmäuler". Das Maul ist mit Hornzähnen ausgestattet, das ihm auch ermöglicht, sich an der Beute festzusaugen und sogar deren Fleisch abzutragen (Fisch-Schmarotzer). Das Vorkommen des Fisches ist gegenwärtig auf den Donauraum beschränkt; ein Vorkommen in den Fließgewässern unseres Bereichs ist unwahrscheinlich.


Quelle Foto: www.wikipedia.de

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Kostenlose Abgabe von Humus

Der Fischereiverein Mindelheim hat an seiner Weiheranlage ca. 1 km westlich von Oberrieden ca. 3.000 m³, seit 2008 abgelagertes, belastungsfreies Aushubmaterial unentgeltlich an Interessenten abzugeben.

Die Abnahme sollte sich jedoch zweckmäßiger Weise auf die Gesamtmenge beziehen.

Näheres unter Telefon 08261/8550.

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Zurücksetzen fangfähiger Fische verboten!

Offenbar gibt es bei einigen Fischereivereinen noch immer die fischereiliche Praxis "Catch and release" im Umgang mit Fischen.

Der Fischereiverband Schwaben führt deshalb im letzten Verbandsmitteilungsblatt (Nr. 3/2011) dazu aus:

Fischen ist kein Sport und Fische auch keine Sportpartner, sondern Geschöpf mit dem auch rücksichtsvoll umgegangen werden muss. Immer häufiger aber werden Angler beobachtet, wie gefangene, maßige Fische angelandet, bei eindrucksvoller Größe auch fotografiert und dann wieder ins Wasser zurückgeworfen werden.

Solches "Spiel" ist ein keinesfalls hinnehmbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und schadet überdies dem Ansehen der Fischer insgesamt. Mehrere Klagen veranlassen des Fischereiverband, auf dies Verordnung zur Ausführung des Bayer. Fischereigesetzes (AVBayFiG) über das Zurücksetzen geangelter fangfähiger Fische dringend hinzuweisen:

Maßige, außerhalb der Schonzeit gefangene Fische und Fische ohne Fangbeschränkungen sind fangfähig. Solche Fische hat der Angler deshalb dem Gewässer endgültig zu entnehmen und sinnvoll zu verwerten. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 8 Satz 1 AVBayFiG.

Eine schuldhafte Zuwiderhandlung ist als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Auch die aktuelle Fischereiordnung des Fischereivereins Mindelheim e.V. vom 01.04.2011 verbietet solches Verhalten ( vgl. Nr. 9) und belegt einen Verstoss darüber hinaus mit dem Vereinsauschluss.

mp/05.09.2011

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Mindel ab Westernacheinmündung wird schrittweise renaturiert.

So wie das Bild bei der Westernacheinmündung die Mindel flussabwärts zeigt, wird in nicht allzuferner Zeit auch der vom Fischereiverein Mindelheim bewirtschaftete Gewässerabschnitt bei Heinzenhofen/Egelhofen aussehen.

Die beidseitigen uferbegrenzenden Steinzeilen werden weitestgehend entfernt , das Ufer naturnah umgestaltet und durch Veränderung des Gewässerquerschnitts die Strukturvielfalt des Wasserlaufs erhöht.

Ziel der Maßnahmen ist die Wiederherstellung eines

  • abwechslungsreich strukturierten Flusslaufes mit

  • langsam bis schnell fließende Gewässerabschnitten,

  • unterschiedlichen Gewässertiefen und der

  • Einbau von kleineren Buhnen sowie von Totholz zur Verbesserung der Unterstände.

  • Umwandlung aller "versteinerter" Sohlstürze in sog. "rauhe Rampen" (Durchgängigkeit).

Träger der Maßnahmen ist der Freistaat Bayern vertreten durch das WWA Kempten. Die Durchschnittskosten für nur 250 m Flussstrecke belaufen sich auf ca. 45.000 €.

Nicht nur die Fische und sonstigen Wasserbewohner freuen sich über das neue Gewässerbett der Mindel, auch der Biber hat sich gleich "einquartiert". (mp)

  

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Sorgfaltspflicht bei der Fischereiausübung

Aus gegebenem Anlass wird die Sorgfaltspflicht bei der Fischereiausübung in Erinnerung gebracht:

Ein Anlieger eines Gewässers in der Bewirtschaftung des Fischereivereins Mindelheim e.V. beklagt sich, dass er "beim Hantieren an seinem Weidezaun entlang eines Gewässers im Gesicht neben dem linken Auge und an der Hand durch einen Angelhaken mit Angelschnur und Bleigewicht verletzt worden sei. Die Angelschnur war um das obere Zaunseil gewickelt und hätte in dieser Höhe noch größeren Schaden anrichten können .." Der Geschädigte weist in diesem Zusammenhang (sehr verärgert) zu Recht auf die Sorgfaltspflicht bei der Fischereiausübung hin.

Nach Rechtslage gilt:- bei verlorenen Teilen von Angelgerät muss nachgesucht werden!

Es geht hier nicht um den Wert des zu Verlust gegangenen Teils , sondern vielmehr um den möglichen Schaden für Mensch (z.B. Badende) und Tier (Futteraufnahme).

- Grundsätzlich haftet in diesen Fällen der Urheber, der für den späteren Schaden einzutreten hat (Auch bei Tieren kann Angelzeug als "Fremdkörper" z.B. aus dem Magenbereich noch für Beweiszwecke geborgen werden.)

- Ist der Urheber nicht (mehr) zu ermitteln, "haftet der zur Ausübung der Fischerei Berechtigte als Gesamtschuldner" (Art. 63 Abs.

2 BayFiG), was im ungünstigsten Fall der FV in seiner Gesamtheit wäre.

- Die Fischereiordnung 2011 des Fischereivereins sieht darüber hinaus bei gröblichen Verhalten den Vereinsausschluss vor. (mp)


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Fischereiverein und Behinderten-Kontaktgruppe Mindelheim u. Umgebung

Bei bester Witterung konnte am Sonntag, 26.06.2011 der Fischereiverein Mindelheim e.V. an seiner Weiheranlage in Kirchheim die Behinderten- Kontaktgruppe als Gäste begrüßen.

Diese alljährliche "gute Tat der Fischer!" eröffnete Monsignore Baumgartner, Bad Wörishofen mit einem Gottesdienst im Freien. Dazu wurde gemeinsam die Deutsche Messe von Schubert gesungen. Umrahmt wurde die Messe und die nachfolgenden Stunden von der Blasmusikkapelle Unterkammlach, die mit einer guten Besetzung, zeitweilig auch verstärkt durch den 1. Vorsitzenden unseres Vereins, musikalisch das Beste gab.

Einem herzhaften Grill-Mittagessen (zubereitet von "Starkoch" Alfons Stempfle mit Helferteam) schloss sich ein reger Gedankenaustausch mit der Behindertengruppe bei Kaffee u. reichlich Kuchen bis in die Nachmittagsstunden an.

Ein gelungener Tag für alle Teilnehmer, der sicher auch den Gästen noch länger in Erinnerung bleiben wird. (mp)


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Unsere Fischerkönige 2011

Fischerkönige beim Hegefischen



Beim traditionellen Vatertagsfischen des Fischereivereins Mindelheim am Kirchheimer Vereinsweiher konnten die Petrijünger Reinhard Csokas, (re.) mit einem Karpfen von 3.020 g und der Jungfischer Dominik Cannella (li.) mit einem Karpfen von 1.320 g jeweils die Königswürde erlangen.

Über diese Ergebnisse konnte sich auch Vorsitzender Reginald Reichert zu Recht freuen. (mp)

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Jungfischer zeigen Können

Mindestens 60 Stunden Vorbereitungskurs und viele Stunden des fachlichen Studiums liegen hinter den 47 Teilnehmern an der Staatlichen Fischerprüfung 2011. Fast alle haben es - und das mit überdurchschnittlichem Ergebnis - geschafft. Am Sonntag, den 15.05.2011 war es dann so weit. Das erste, eigenständige Fischen im Vereinsgewässer "Nordsee" unter den Augen der Kursmoderatoren stand an, und fast alle kamen.

Neben dem Wettergott war auch auch das Fangglück den neuen "Petrijüngern" hold und kaum einer ging als "Schneider" nach Hause. Welches Fangglück jemand haben kann, zeigt der Fang der ersten Forelle durch den Teilnehmer Dr. Hermann Haisch (Bild). Als aktives Vereinsmitglied wird es sicher nicht seine letzte sein.

Herzlichen Glückwünsch von Vorsitzenden und Vorstand des Fischereivereins Mindelheim e.V.! (mp)


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Fischereiaufseher - die Gewässerwacht

Nur wenige kennen die Gewässerwacht an unseren heimischen Bächen und Weiheranlagen. Es sind ehrenamtlich tätige Mitbürger, die als Fischereiaufseher an allen Gewässern unserer Heimat für die Einhaltung der Rechtsvorschriften wie Fischereirecht, Wasserrecht, Tier- und Naturschutz ein waches Auge haben.
Allein im Gewässersystem Mindel, vom Urspruch bei Ronsberg bis zur nördlichen Landkreisgrenze bei Hasberg sind für die öffentl. rechtliche Fischereigenossenschaft Obere Mindel bisher bereits unspektakulär 6 Fischereiaufseher tätig.
Daneben üben noch etliche Aufsichtskräfte für Vereinsgewässer pflichtbewußt ihren Dienst aus.
Der Fischereiverein Mindelheim hat hier "nachgerüstet". Vier Vereinsmitlieder wurden nach Besuch eines einschlägigen Lehrganges mit nachfolgendem Eignungstest vor einem Ausschuss der Landesanstalt für Fischerei durch das Landratsamt Unterallgäu für die Überwachung der Fischereirechte in Mindel, Flossach, Kammel sowie ihrer Weiheranlagen bei Mindelheim, Oberrieden, Mörgen, Kirchheim und Arlesried als Fischeraufseher bestellt. (Bild)
Diese mit amtlichen Dienstausweis, Dienstabzeichen und Weste deutlich als Fischereiaufseher erkennbaren Kräfte haben besondere Rechte und Befugnisse am und im Gewässerbereich. So können diese die Identität von Personen feststellen, die Aushändigung von Legitmationspapieren wie Staatl. Fischereischein, Erlaubnisschein der an Gewässern tätigen Personen verlangen, mitgeführte Gerätschaften, sowie gefangene Fische auch in Fahrzeugen in Augenschein nehmen. Bei Verdacht einer Zuwiderhandlung erweitert sich diese Befugnis entprechend dem Polizeiaufgabengesetzes auf die Verhütung und Unterbindung von Verstößen mit Feststellung der Personenidentität. Ferner ist die Möglichkeit eines Platzverweises, sowei der Sicherstellung von Fischen und Sachen vorgesehen.
Selbstverständlich geht es dabei nicht nur um die reine Fischereiausübung und den Tierschutz, sondern auch um den ufernahen Umweltschutz an Bächen und Stillgewässern. Immerhin können dabei festgestellte Ordnungsverstöße mit Bußgeld bis zu 5.ooo € belegt werden.
Wie notwendig die Tätigkeit von Fischereiaufsehern ist, zeigt auch ein Fall aus jüngster Zeit im Raum Mindelheim. Einer Person wurde hier nach mehrfacher Fischwilderei ertappt. Durch das Amtsgericht Memmingen wurde dabei eine empfindliche Strafe verhängt und dem Übeltäter nachfolgend der Fischereischein wieder entzogen. (MP)



Gewässeraufsicht wurde verstärkt. (v.l.) Vorsitzender des Fischereivereins Mindelheim Reginald Reichert, Fischereiaufseher Markus Hauser, Ralph Sirch, Florian Schöllhorn, Willi Wirth und Geschäftsführer der Fischereigenossenschaft Obere Mindel Manfred Putz
Quelle: Mindelheimer Zeitung

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"Fischen" ist mehr als Fische fangen ....

Fischereiliche Hege und Schutz der ökologischen Gegebenheiten an und in den Gewässern verlangen von den Fischern mehr als nur mit der Angel am Wasser zu stehen. So war ein Team des Fischereivereins Mindelheim am 8.4.2011 sehr schnell gefordert, im Mindelkanal in Mindelheim eine Notabfischung vorzunehmen.

Drohender Sauerstoffmangel nach Wegbleiben des Wassers am sog. "Frundsbergwehr" hat die Fische in einem größeren Kolk in höchste Lebensgefahr gebracht. Durch E-Abfischung konnten schließlich nahezu 100 Fische verschiedener Art (Bachforelle, Aitel, Elritze und Mühlkoppe) gerettet und in den nahen Mühlbach umgesetzt werden.

Ein nicht unerheblicher Aufwand, den uns die Natur aber Wert ist.

Ein Restwasserproblem, das für die Wasserwirtschaft als unlösbar erscheint - oder ? (MP)

 
 
  
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50 Jahre Fischereiverein Mindelheim e.V. Rückblick



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