Lebenserfahrungen
Wenn du einen Freund hast,
schenke ihm einen Fisch.
Aber wenn du ihn wirklich liebst,
lehre ihn fischen.
André Kostolany (1906 - 1999)
Seit 1971 gilt in Bayern zur Erlangung des Fischereischeins eine Prüfungspflicht. Die entsprechende Prüfung wurde dabei jeweils nur jährlich und in Schriftform bei einer zweistündigen Prüfungsdauer über die Landwirtschaftsverwaltung organisiert.
Die letzte Fischerprüfung in dieser Form wurde für den Landkreis Unterallgäu am 1.3.2014 in Erkheim durchgeführt. An der Prüfung nahmen 161 Bewerber aus dem Landkreis und der Stadt Memmingen teil.
Im Jahr 2014 wurde das Prüfungsverfahren bayernweit grundlegend neu geordnet. Dabei wurde erstmals ein PC-gestütztes, zentrales Online-Verfahren mit einer maximalen Prüfungszeit von 1 Stunde im Organisationsbereich des Landesfischerei-verbandes Bayern e.V. eingeführt.
Von den insgesamt 32 in Bayern neu bestimmtenPrüfungsorten war auch Mindelheim. Die erste Prüfung der neuen Form in Mindelheim fand am 18.10.2014 im Gebäude der Staatlichen Berufsschule mit insgesamt 44 Teilnehmern statt. In der Folge fanden bedarfsbezogen bisher an 38 Tagen Prüfungen statt, an denen sich bis zum 31.12.2020 1.630 Fischerei-Interessenten beteiligten.
In kooperativer Form bietet der Fischereiverein Mindelheim e.V. mit erfahreren Vereinsmitglieder jeweils Vorbereitungskurse für Interessenten an.
mp/11.2021
Wenn du einen Freund hast,
schenke ihm einen Fisch.
Aber wenn du ihn wirklich liebst,
lehre ihn fischen.
André Kostolany (1906 - 1999)
Wie werde ich Fischer?
Der Freistaat Bayern hat als eines der ersten Bundesländer bereits 1971 die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung als Zugangsvoraussetzung für die Fischereiausübung gesetzlich vorgeschrieben.
Seit 1979 befasst sich der Fischereiverein Mindelheim mit der Fischerausbildung. Dazu wurde für Interessenten jeweils ein Lehrgang pro Jahr nach Ausbildungsplan angeboten, von dem für die
Prüfungszulassung mindestens 30 Unterrichtsstunden absolviert werden musste.
Online- Fischerprüfung – Was ist das?
Wann hast Du Deine (schriftliche) Fischerprüfung abgelegt? Vor 44 – 20 – 10 oder gar erst vor 3 Jahren?
Zwischenzeitlich läuft einiges anders. Gab es über Jahrzehnte nur die Möglichkeit einmal im Jahr und zwar zum festgeschriebenen 1. Samstag im März einheitlich und bayernweit eine schriftliche
Fischerprüfung mit einheitlichen Fragen abzulegen, so ist das jetzt Vergangenheit.
Nach mehreren Tests finden nunmehr seit 2014 an knapp über 30 Orten in Bayern sogenannte Online-Fischerprüfungen auch an unterschiedlichen Terminen mit dem „Klick“ am PC statt. Die Staatliche
Berufsschule in Mindelheim ist einer dieser zugelassenen Prüfungsorte.
Der angehende Petri-Jünger hat nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung mit mindestens 30 Unterrichtsstunden freie Wahl des Prüfungsortes und des Prüfungszeitpunktes.
Die Prüfung am EDV-System erfolgt in einem Antwort-Wahlverfahren innerhalb eines Zeitrahmens von 60 Minuten.
Die zu beantwortenden 60 Fragen (teilweise mit Bild) werden von einem elektronischen Auswahlverfahren aus einem Pool von über 1.200 Fragen jeden Prüfungsteilnehmer individuell zugespielt.
Auch auf das Prüfungsergebnis braucht er nicht mehr allzu lange warten; er bekommt es bereits im unmittelbaren Anschluss an seinen Prüfungsdurchgang, und kann auch über seinen eigenen PC das Prüfungsergebnis sogar einsehen.
Einsame Spitze war bisher übrigens ein Nachwuchs- Petrijünger, der seine 60 Fragen binnen 7 (!) Minuten und dazu fehlerfrei beantwortete….
Ob sich sein Fischerglück so fortsetzen wird?
Gebühren und Abgaben zur Fischereiausübung
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung erhält der Teilnehmer/in von der Prüfungsbehörde in Starnberg ein schriftliches Prüfungszeugnis (ohne Punkteangabe). Mit diesem und einem Lichtbild kann bei der Wohnsitzgemeinde die Ausstellung eines Staatlichen Fischereischeines auf Lebenszeit beantragt werden; Gebühr: 35€, Jugendlicher (14-18 Jahre) Wahlrecht: Jugendfischereischein in Begleitung eines volljährigen Fischers 5€ oder Fischerschein auf Lebenszeit mit voller Gebühr u. Abgabe.
Neben dem Fischerschein ist Voraussetzung um in einem bayerischen Gewässer mit der Handangel fischen zu dürfen, der Erlaubnisschein eines Vereins oder eines privaten Gewässerinhabers.
Neben der Gebühr für den Ewerb des Fischerscheins auf Lebenszeit ist eine zweckgebundene Fischereiabgabe bei der Gemeinde zu entrichten.
Diese beträgt:
Hinweis: Ohne entrichtete Fischereiabgabe
hat der Fischereischein auf Lebenszeit keine Gültigkeit!
m.p.